Im Haus vorhanden sind Getränke-, Snack- und Eisautomaten. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist gestattet. Bitte keine Glas- und Porzellangefäße mitbringen.
Aufgrund der gestiegenen Inzidenz dürfen ab 15.11.2021 nur vollständig geimpfte und genesene Personen unser Bad besuchen.
Als vollständig geimpft gelten Sie, wenn seit Ihrer letzten Impfung 14 Tage vergangen sind.*
Ihr Genesenennachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.*
Von der 2G-Regel ausgenommen sind:
- Kinder unter 14 Jahre
- Jugendliche unter 18 Jahre ( Bedingung ist ein negativer Testnachweis)
- Personen, die nicht geimpft werden können ( Nachweis durch ein schriftliches, ärztliches Zeugnis muss im Original an der Kasse vorgelegt werden, FFP-2 Maske sowie Negativ-Test)
*Bitte halten Sie Ihre Nachweise inkl. amtliches Ausweisdokument im Original bereit
Der Nachweis von Geimpften und Genesenen muss als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden.
Für Schülerinnen und Schüler genügt als Nachweis auch eine vom Personensorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über einen negativen Selbsttest.